Berlin und Brandenburg e.V.
ist zertifizierter Bildungsträger nach AZAV
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. ist als AZAV-Bildungsträger zertifiziert.
Für Arbeitssuchende und Mitarbeiter aus Unternehmen mit Kurzarbeit sind unsere Ausbildungsmodule bei den Agenturen für Arbeit unter der Maßnahmennummer: 955 / 89 / 2021 gelistet und können mit einem Bildungsgutschein besucht werden.
Wofür steht AZAV?
Die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgrund § 18 SGB III. Sie trat am 6. April 2012 in Kraft.
Die Zulassung von Trägern erfolgt über eine Dokumentenprüfung und ein anschließendes Vor-Ort-Audit, während es sich bei Maßnahmenzulassungen in der Regel um eine Dokumentenprüfung handelt.
Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) können nur für nach AZAV zertifizierte Bildungsmaßnahmen bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden bzw. bei entsprechend zertifizierten Personalvermittlungsunternehmen.
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